M
Klasse M 
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Keine Befristung der Besitzdauer
Einschluss der Klassen: Keine
Voraussetzung:
- Kein Vorbesitz
- ab 16 Jahre
- Sehtest (ca. 6 Euro)
- Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort (ca. 20 Euro)
- Passbild
- Antrag bei der Behörde (ca. 44 Euro)
- Tüv-Gebühr (ca. 63 Euro)
- Fahrschulgebühren
Ausbildung Theorie:
- 12 x 90 min (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6x 90 min)
- 2 x 90 min Zusatz
Ausbildung Praxis:
- notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr
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