BE
Klasse BE
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Keine Befristung der Besitzdauer
Einschluss der Klassen: Keine
Voraussetzung:
- Vorbesitz der Klasse B
- Sehtest (ca. 6 Euro)
- ab 18 Jahre
- Passbild
- Antrag bei der Behörde (ca. 45 Euro)
- Tüv-Gebühr (ca. 80 Euro)
- Fahrschulgebühren
Ausbildung Theorie:
- wurde in der Klasse B erworben
Ausbildung Praxis:
- notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr
- Sonderfahrten a 45 min:
- 3 x Überland
- 1 x Autobahn
- 1 x Nachtfahrt
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