B
Klasse B
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Keine Befristung der Besitzdauer
Einschluss der Klassen: L und M
Voraussetzung:
- Kein Vorbesitz
- ab 18 Jahre
- Sehtest (ca. 6 Euro)
- Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort
(ca. 20 Euro)
- Passbild
- Antrag bei der Behörde (ca. 44 Euro)
- Tüv-Gebühr (ca. 90 Euro)
- Fahrschulgebühren
Ausbildung Theorie:
- 12 x 90 min (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6x 90 min)
- 2 x 90 min Zusatz
Ausbildung Praxis:
- notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr
- Sonderfahrten a 45 min
- 5 x Überland
- 4 x Autobahn
- 3 x Nachtfahrt
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