Fahrschule Rasch
 

 

A18


Klasse A18 (beschränkt)
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Keine Befristung der Besitzdauer

Einschluss der Klassen: A1 und M

Voraussetzung:
- Kein Vorbesitz
- ab 18 Jahre
- Sehtest (ca. 6 Euro)
- Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort (ca. 20 Eur)
- Passbild
- Antrag bei der Behörde (ca. 44 Euro)
- Tüv-Gebühr (ca. 115 Euro)
- Fahrschulgebühren

Ausbildung Theorie:
- 12 x 90 min Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6x 90 min)
- 4 x 90 min Zusatz

Ausbildung Praxis:
- notwendige Fahrstunden bis zur sicheren Handhabung des Fahrzeugs im Straßenverkehr
- Sonderfahrten a 45 min:
- 5 x Überland
- 4 x Autobahn
- 3 x Nachtfahrt

(bei Vorbesitz der Klasse A1 verringern sich die Sonderfahrten um die Hälfte)